Wer in wirtschaftlicher Not ist oder in Not zu geraten droht, hat Anspruch auf Sozialhilfe, sofern er sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen kann. Grundlage dafür ist das Dritte Kapitel des Zwölften Buches - Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sozialhilfe ist immer nachrangig zu gewähren. Wer Sozialhilfe in Anspruch nehmen möchte, muss daher sämtliche anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten vorrangig ausschöpfen.
=> Stadt Düsseldorf
Zu den Aufgaben der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration gehört unter anderem die Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern. Sowie geeignete Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Ausländerinnen, Ausländer und Deutsche gut zusammen leben können sowie das Verständnis füreinander zu fördern. Festgeschrieben sind diese Aufgaben im sogenannten "Aufenthaltsgesetz".
=> Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration
Das Bundesamt stellt Ihnen an dieser Stelle einen Musterfragebogen zur Verfügung, mit dem Sie sich auf einen Einbürgerungstest vorbereiten können. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Aufgaben, deren Darstellung und die Zeitvorgaben den echten Prüfungsbedingungen entsprechen. Dagegen gibt die Zusammenstellung der Aufgaben, die sofortige Rückmeldung des Ergebnisses sowie die Ansicht kurzer Infotexte zur richtigen Beantwortung nicht die tatsächliche Prüfungssituation wieder.
=> Prüfstellen
Bei der Integration kommt es auf eine enge Zusammenarbeit der einzelnen Gemeinden und Länder sowie den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an.
=> Europäische Union
Der Rat der Europäischen Union hat die Einrichtung eines Fonds zur Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" beschlossen.
=> Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Auf Grund einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2007 wird seit dem 1. September 2008 der Einbürgerungstest durchgeführt. Dieser Test wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Länder in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule als Prüfstelle durchgeführt. Wer probeweise einen Mustertestbogen ausfüllen will, kann diesen online bearbeiten.
=> PDF-Datei
=> Voraussetzungen, Verfahren und Gebühren

Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird seit 2005 (in Kraft treten des Zuwanderungsgesetzes) gefördert und gefordert. Für Fragen und Informationen zu den Integrationskursen stehen verschiedene, unter sozialer Sicherung und Integration aufgelistete, Ansprechpartner zur Verfügung. Je nach individuellen Aufenthaltssituationen müssen Sie sich an unterschiedliche Ansprechpartner wenden.
=> Landeshauptstadt Düsseldorf - Kommunale Ausländerbehörde
=> Landeshauptstadt Düsseldorf - Soziale Sicherung, Integration

SGB II / SGB III - Die Integrationskursverordnung ist mit Wirkung zum 8. Dezember 2007 geändert worden. Der HEGA-Beitrag gibt eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen. Bei der momentanen Änderung liegt eine Gültigkeit vom 20.01.2008 bis zum 31.12.2009 vor.
=> Agentur für Arbeit