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Arbeitslosenpass

Alle Arbeitslosen haben ein Anrecht auf den Arbeitslosenpass. Dies gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II sowie arbeitslose Personen ohne Leistungsbezug, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine Bescheinigung der ARGE nachweisen können. Der Arbeitslosenpass bietet eine Reihe von Vergünstigungen bei Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen. Er ist beim Arbeitslosen-Zentrum der ZWD auf der Bolkerstr. 14-16 Mo. - Fr. 9.00 -13.00 Uhr, sowie bei der Arbeitsloseninitiative e.V. auf der Corneliusstr. 108 erhältlich. Bitte den Bewilligungsbescheid bzw. den Nachweis der Arbeitslosigkeit mitbringen.

Befreiung von der Rundfunkgebühr

In Düsseldorf können Bezieher von ALG II, Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerber, Empfänger von Ausbildungsförderung die nicht bei den Eltern leben, Behinderte deren Behinderungsgrad dauerhaft mindestens 80 % beträgt, einen Antrag beim Dienstleistungszentrum oder in den Bürgerbüros der Stadtteile stellen. Auch ist es möglich einen Antrag bei der GEZ-Seite im Internet herunter zu laden. Weitere Informationen unter
=> GEZ

Düsselpass

Der Düssel-Pass ermöglicht einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern u.a. vergünstigten Zugang zu diversen Museen, Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten.
=> Düssel-Pass

Familienkarte

Für Inhaber der Familienkarte bieten die Stadt Düsseldorf, ihre Tochterunternehmen sowie zahlreiche Partner aus Wirtschaft, Handel und Gastronomie sowie die großen Sportvereine eine Vielzahl von Leistungen an, die das Familienbudget schonen oder dazu anregen, als Familie mehr gemeinsam zu unternehmen. Erkennbar sind die Partner der Familienkarte am Aufkleber an der Türe „Wir sind ein Familien-Unternehmen“.
=> Familienkarte

Kindergeld

Das Kindergeld beträgt für das erste, zweite und dritte Kind je 154 Euro, für jedes weitere Kind gibt es 179 Euro. Das Kindergeld wird monatlich gezahlt. Die allgemeine Altersgrenze beträgt 18 Jahre. Danach ist eine weitere Beantragung möglich, z.B. wenn das Kind eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und eine Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Alle Berechtigten erhalten das Kindergeld von der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, erhalten diese Leistungen von ihrem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
=> Familienkasse

Kinderzuschlag

Im Zusammenhang mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Harz IV, ALG II) wurde zum 01.01.2005 der sog. Kinderzuschlag eingeführt. Der Kinderzuschlag richtet sich an geringverdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt der Kinder. Der Kinderzuschlag kann bis zu 140 € monatlich betragen.
=> Kinderzuschlag

Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherberatung bietet ein breites Spektrum an Beratungsthemen zu vielen Schwerpunkten an, wie Bauen, Wohnen, Energie, Umwelt, Ernährung, Finanzen, Gesundheit, Haushalt, Markt, Recht, Reise, Versicherung uvm.
=> Verbraucherzentrale NRW

Vergünstigungen der Krankenkasse

Ihren Mitgliedern und Familienangehörigen wird zur Gesundheitsförderung die Teilnahme an Kursen (z.B. Yoga, autogenes Training, Wirbelsäulengymnastik) der VHS, ASG und anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung (z.B. DRK, AWO) gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung und des Kassenbeleges teilweise (max. 80 % oder max. 79 Euro) erstattet. Ein Kurs pro Jahr in dem jeweiligen Bereich wird erstattet. In jedem Fall vorher die eigene Krankenkasse ansprechen, da nicht jeder Kurs gefördert wird und die prozentuale Erstattung von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist.

Wohngeld

Viele DüsseldorferInnen haben möglicherweise aufgrund der Verschlechterung ihrer finanziellen Situation Anspruch auf Wohngeld. Arbeitslosengeld II Beziehende können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten, da dieses pauschal im Arbeitslosengeld II enthalten ist.
=> Wohnungsamt