
Alle Arbeitslosen haben ein Anrecht auf den Arbeitslosenpass. Dies gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II sowie arbeitslose Personen ohne Leistungsbezug, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine Bescheinigung der ARGE nachweisen können. Der Arbeitslosenpass bietet eine Reihe von Vergünstigungen bei Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen. Er ist beim Arbeitslosen-Zentrum der ZWD auf der Bolkerstr. 14-16 Mo. - Fr. 9.00 -13.00 Uhr, sowie bei der Arbeitsloseninitiative e.V. auf der Corneliusstr. 108 erhältlich. Bitte den Bewilligungsbescheid bzw. den Nachweis der Arbeitslosigkeit mitbringen.
=> Arbeitslosenpass
In Düsseldorf können Bezieher von ALG II, Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerber, Empfänger von Ausbildungsförderung, die nicht bei den Eltern leben, sowie Behinderte, deren Behinderungsgrad dauerhaft mindestens 80 % beträgt, einen Antrag beim Dienstleistungszentrum oder in den Bürgerbüros der Stadtteile stellen. Auch ist es möglich, einen Antrag bei der GEZ-Seite im Internet herunterzuladen. Weitere Informationen unter
=> GEZ

Der Düssel-Pass ermöglicht einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern, u. a. vergünstigten Zugang zu diversen Museen und anderen Bildungs-, Kultur- sowie Sportangeboten.
=> Düssel-Pass
Personen, die eine GEZ-Befreiung haben, können auch eine Ermäßigung der Telefongebühren erhalten. Die T-Com bietet einen Sozialtarif an. Die Höhe der Grundgebühr beträgt 6,94 €. Einzelheiten über Verbindungskosten und Vorraussetzungen zum Erhalt der Vergünstigung, entnehmen Sie bitte der T-Com-Internetseite oder unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/ 33 01 000.
=> T-home

Für Inhaber der Familienkarte bietet die Stadt Düsseldorf, ihre Tochterunternehmen, sowie zahlreiche Partner aus der Wirtschaft, dem Handel, der Gastronomie und den großen Sportvereinen, eine Vielzahl von Leistungen an, die das Familienbudget schonen oder dazu anregen, als Familie etwas zu unternehmen. Erkennbar sind die Partner an einem Aufkleber an der Tür "Wir sind ein Familienunternehmen". Eine vollständige Anbieterliste und weitere Informationen finden Sie hier.
=> Familienkarte

Das Kindergeld beträgt für das erste, zweite und dritte Kind je 154 Euro, für jedes weitere Kind gibt es 179 Euro. Es wird monatlich gezahlt. Die allgemeine Altersgrenze beträgt 18 Jahre. Danach ist eine weitere Beantragung möglich, z. B. wenn die betreffende Person eine Schul- bzw. Berufsausbildung oder ein Studium absolviert. Eine Einkommensgrenze darf allerdings nicht überschritten werden. Alle Berechtigten erhalten das Kindergeld von der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, erhalten diese Leistungen von ihrem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
=> Kindergeld

Im Zusammenhang mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Harz IV, ALG II) wurde zum 01.01.2005 der sog. "Kinderzuschlag" eingeführt. Der Kinderzuschlag richtet sich an geringverdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt der Kinder. Er kann bis zu 140 € im Monat betragen.
=> Kinderzuschlag
Die Verbraucherberatung bietet ein breites Spektrum an Beratungsthemen zu vielen Schwerpunkten an, wie Bauen, Wohnen, Energie, Umwelt, Ernährung, Finanzen, Gesundheit, Haushalt, Markt, Recht, Reise, Versicherung u.v.m.
=> Verbraucherzentrale NRW
Ihren Mitgliedern und Familienangehörigen wird zur Gesundheitsförderung die Teilnahme an Kursen (z. B. Yoga, autogenes Training, Wirbelsäulengymnastik) der VHS, ASG und anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung, gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung und des Kassenbeleges teilweise (max. 80 % oder max. 79 €) ersetzt. Ein Kurs pro Jahr in dem jeweiligen Bereich wird erstattet. In jedem Fall sollte die eigene Krankenkasse angesprochen werden, da nicht jeder Kurs gefördert wird und die prozentuale Erstattung von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist.

Viele DüsseldorferInnen haben möglicherweise aufgrund der Verschlechterung ihrer finanziellen Situation Anspruch auf Wohngeld. Arbeitslosengeld II Beziehende können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten, da dieses pauschal im Arbeitslosengeld II enthalten ist.
=> Wohnungsamt