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Arbeitslosenpass

Alle Arbeitslosen erhalten den Arbeitslosen-Pass. Er gilt für Arbeitslosengeld-Beziehende, Arbeitslosengeld II-Beziehende und arbeitslose Personen ohne Leistungsbezug, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine Bescheinigung der Arbeitsagentur nachweisen können. Der Arbeitslosen-Pass bietet eine Reihe von Vergünstigungen bei Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen. Er ist beim Arbeitslosen-Zentrum Düsseldorf und bei der Arbeitsloseninitiative e. V. erhältlich.
=> Arbeitsloseninitiative e.V.

=> ZWD

Düsselpass

Der Düssel-Pass ermöglicht einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern u. a. vergünstigten Zugang zu diversen Museen, Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten.
=> Düssel-Pass

faircard

renatec bietet ihren Kunden zum Einkauf in ihren fairhaus-Läden die faircard an. Der Besitz der faircard bedeutet 30 % Sofortrabatt auf alle Artikel wie Kleidung, Hausrat und Möbel, die Sie in den fairhaus Läden - second hand - kaufen können. Alle Personen, deren Familieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet, können die faircard erhalten. Kunden, die renatec´s soziale und ökologische Ziele unterstützen möchten, deren Einkommen aber die Freigrenze überschreitet, wird die faircard mit 3 % Rabatt angeboten.
=> faircard

Familienkarte

Für Inhaber der Familienkarte bieten die Stadt Düsseldorf, ihre Tochterunternehmen und zahlreiche Partner aus Wirtschaft, Handel und Gastronomie sowie die großen Sportvereine eine Vielzahl von Leistungen an, die das Familienbudget schonen und dazu anregen, als Familie mehr gemeinsam zu unternehmen. Erkennbar sind die Partner der Familienkarte am Tür-Aufkleber:  „Wir sind ein Familien-Unternehmen“.
=> Familienkarte

Kindergeld

Das Kindergeld beträgt für das erste, zweite und dritte Kind je 154 Euro, für jedes weitere Kind gibt es 179 Euro. Das Kindergeld wird monatlich gezahlt. Die allgemeine Altersgrenze beträgt 18 Jahre. Danach ist eine weitere Beantragung möglich, z. B. wenn das Kind eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Alle Berechtigten erhalten das Kindergeld von der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, erhalten diese Leistungen von ihrem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
=> Familienkasse

Kinderzuschlag

Im Zusammenhang mit der Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ („Hartz IV“/Alg II) wurde zum 01.01.2005 der sog. „Kinderzuschlag“ eingeführt. Den Kinderzuschlag beantragen können auch gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder finanzieren können.
=> Kinderzuschlag

Rundfunk-, Fernseh- und Telefongebühren

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zuständig. In Düsseldorf können die Befreiungsanträge z. B. im Dienstleistungszentrum und in den Bürgerbüros der Stadtteile gestellt werden. Personen, die von der GEZ-Gebühr befreit sind, erhalten zusätzlich eine Telefongebührenermäßigung, wenn sie den Sozialtarif von T-Com nutzen. Auskünfte zu den genannten Ermäßigungen bekommen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-3301000.
=> Bürgerbüros

Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherberatung bietet ein breites Spektrum an Beratungsthemen zu vielen Schwerpunkten wie Bauen, Wohnen, Energie, Umwelt, Ernährung, Finanzen, Gesundheit, Haushalt, Markt, Recht, Reise, Versicherung an.
=> Verbraucherzentrale NRW

Vergünstigungen der Krankenkasse

Ihren Mitgliedern und Familienangehörigen wird zur Gesundheitsförderung die Teilnahme an Kursen (z. B. Yoga, autogenes Training, Wirbelsäulengymnastik) der VHS, ASG und anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung (z. B. DRK, AWO) gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung und des Kassenbeleges teilweise (max. 80 % oder max. 79 Euro) erstattet. Ein Kurs pro Jahr in dem jeweiligen Bereich wird erstattet. In jedem Fall vorher die eigene Krankenkasse ansprechen, da nicht jeder Kurs gefördert wird und die prozentuale Erstattung von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist.

Wohngeld

Viele Düsseldorfer/-innen haben möglicherweise aufgrund der Verschlechterung ihrer finanziellen Situation Anspruch auf Wohngeld. Arbeitslosengeld II-Beziehende können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten. Ausführliche Informationen und Downloads finden sich im Internet. Dort gibt es auch Anträge auf Wohngeld. Auch die Bürgerbüros helfen gerne weiter.
=> Wohnungsamt Düsseldorf